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   KG, 09.04.2002 - 7 U 76/01   

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https://dejure.org/2002,22791
KG, 09.04.2002 - 7 U 76/01 (https://dejure.org/2002,22791)
KG, Entscheidung vom 09.04.2002 - 7 U 76/01 (https://dejure.org/2002,22791)
KG, Entscheidung vom 09. April 2002 - 7 U 76/01 (https://dejure.org/2002,22791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 935
    Begriff des Abhandenkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus KG, 09.04.2002 - 7 U 76/01
    Zunächst steht dem Anspruch nicht entgegen, dass die Beklagte den Kfz-Brief nach Abschluss der ersten Instanz herausgegeben hat, da dies unter Berücksichtigung des - das Eigentumsrecht der Klägerin nach wie vor leugnenden - Berufungsvortrags der Beklagten ersichtlich keine freiwillige Erfüllungshandlung, sondern nur eine Maßnahme zur Abwendung der Zwangsvollstreckung war, die kein erledigendes Ereignis darstellt (BGHZ 94, 268, 274).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.2006 - 2 U 6/05

    Rechtsanwaltshaftung: Anwaltliche Sorgfaltspflichten im Rahmen eines Mandats zur

    Kosten des Rechtsstreits 2 O 546/00 LG Landau in der Pfalz bzw. 7 U 76/01 Pfälz.OLG Zweibrücken, in der Berufungsbegründung geltend gemacht mit 15 319, 93 EUR abzüglich vom Beklagten zurückgezahlter 1 800, 00 DM oder 920, 32 EUR, vom Kläger rechnerisch richtig ermittelt mit restlich 14 399, 60 EUR.

    Kosten des Rechtsstreits 2 O 546/00 LG Landau in der Pfalz und 7 U 76/01 Pfälz.

  • LG Berlin, 11.11.2003 - 50 S 70/03
    Die bloße Aushändigung des Fahrzeugs einschließlich der dazugehörigen Schlüssel und Papiere zum Zwecke einer kurzen Probefahrt bzw. einer kurzfristigen Fahrzeuguntersuchung beinhaltet demzufolge noch keine freiwillige Besitzaufgabe im Sinne des § 854 Abs. 1 BGB (vgl. OLG München NJW-RR 1993, 1466, 1467; KG KG-Report 2002, 234, 235).
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